{"id":501,"date":"2013-01-03T14:36:56","date_gmt":"2013-01-03T12:36:56","guid":{"rendered":"http:\/\/historischer-verein-speyer.de\/html\/?p=501"},"modified":"2013-09-03T18:03:24","modified_gmt":"2013-09-03T16:03:24","slug":"der-jager-des-domherrn-hugenpoet","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/historischer-verein-speyer.de\/?p=501","title":{"rendered":"Der J\u00e4ger des Domherrn Hugenpoet"},"content":{"rendered":"<p>Am 13. April 1769 verstarb in Speyer im Alter von 70 Jahren der Domherr und Generalvikar Freiherr Johann Leopold Erasmus von Nesselrode, genannt Hugenpoet. Er entstammte, wie schon der Name verr\u00e4t, einem niederrheinisch-westf\u00e4lischen Adelsgeschlecht, das seinen Sitz in dem Gut Hugenpoet bei D\u00fcsseldorf hatte. Freiherr von Hugenpoet geh\u00f6rte schon 1730 dem Speyerer Domkapitel an. Daneben war er auch Domherr zu Hildesheim. Das trug dazu bei, dass er \u00f6fters von Speyer abwesend war.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/historischer-verein-speyer.de\/html\/?attachment_id=511\" rel=\"attachment wp-att-511\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" alt=\"DSCF5223\" src=\"http:\/\/historischer-verein-speyer.de\/html\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/DSCF5223-150x150.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a>Hier in Speyer wohnte der Domherr im so genannten \u201cRollingen-Haus\u201d, einem weitr\u00e4umigen Anwesen zwischen Weber- und Judengasse (in der Judengasse neben Hausnummer 6 kann man noch heute das Wappen der Freiherren von Rollingen erkennen).<\/p>\n<p>Zu den Bediensteten des Freiherrn z\u00e4hlte auch der J\u00e4ger Ignaz Diether. Das war zu jener Zeit nichts Au\u00dfergew\u00f6hnliches, da die Domherren adeligen Familien entstammten und trotz ihres geistlichen Amtes auf die Standes-Vorrechte und -Gewohnheiten nicht verzichteten. Au\u00dferdem war es damals seit Alters her \u00fcblich, dass die neuerw\u00e4hlten Speyerer F\u00fcrstbisch\u00f6fe den Domherren die Jagdaus\u00fcbung in dem f\u00fcrstbisch\u00f6flichen Amt Marientraut (zu dem die Gemeinden des damaligen Landkreis Speyer au\u00dfer Mechtersheim und Otterstadt geh\u00f6rten) \u00fcberlie\u00dfen. Dieses Jagdrecht war in den so genannten Wahlkapitulationen niedergelegt. Ein Anw\u00e4rter auf den Speyerer Bischofsthron musste n\u00e4mlich \u2013 vor seiner Wahl durch die Domherren \u2013 dem Domkapitel allerlei Verg\u00fcnstigungen versprechen, die dann auch in den Wahlkapitulationen schriftlich niedergelegt wurden.<\/p>\n<p>Freiherr von Hugenpoet war ein eifriger Verehrer des hl. Hubertus. Davon zeugt ein \u201cSchusszettel\u201d seines J\u00e4gers Ignaz Diether, den dieser zur Abrechnung an den Rechnungsf\u00fchrer des Freiherrn, den Semipr\u00fcbendar Altdorf, einen niederen Domgeistlichen, \u00fcbergab. Der \u201cSchusszettel\u201d beginnt mit den Worten: \u201cWas ich zu Hugenboeth geschossen hab Ao (Anno) 1763: im November.\u201d Demnach hielt sich damals der Freiherr mit seinem J\u00e4ger in seiner Heimat am Niederrhein auf. Dort schoss der J\u00e4ger am 23. November \u201cein starkes Schwein\u201d (Wildschwein). Sein Schussgeld betrug daf\u00fcr 1 Gulden 30 Kreuzer. Am 26. und 28. schoss er je eine Schnepfe. Daf\u00fcr standen ihm 10 Kreuzer zu. Am 29. schoss er ein Feldhuhn (wof\u00fcr er 10 Kreuzer zu erhalten hatte), am 2. Dezember einen Hasen (10 Kreuzer Schussgeld), am 5. zwei Feldh\u00fchner, am 7. und 11. je einen Hasen und am 9. und 13. je ein Feldhuhn. Im Januar 1764 waren der Freiherr und sein J\u00e4ger wieder in Speyer. Der Eintrag des J\u00e4gers im \u201cSchusszettel\u201d lautete: \u201cWas ich zu Speyer geschossen habe Ao 1764\u2033 am 23. Januar drei Hasen, am 7. Februar zwei Hasen und zwei Feldh\u00fchner, am 9. ein Feldhuhn, am 10. zwei Hasen, am 16. f\u00fcnf Hasen, drei H\u00fchner, am 18. und 20. einen Hasen und ein Feldhuhn, am 4. M\u00e4rz zwei Feldh\u00fchner, am 8., 10., 21. und 29. je eine Schnepfe, am 23., 24., 26. und 27. je zwei Schnepfen und am 28. zwei Schnepfen und einen Fasan. Zu einem echten Waidmann geh\u00f6rt auch das rechte Essen. Daher der Eintrag im \u201cSchusszettel\u201d: \u201cWas ich auf der Jagd verzehrt habe: im Februar zwei Tage zu R\u00f6dersheim \u2013 es geh\u00f6rte bis zur Franz\u00f6sischen Revolution dem Domkapitel, dem damit auch das Jagdrecht zustand \u2013 auf der Jagd gewesen, habe verzehrt 1 Gulden, dito 3 Tage zu R\u00f6dersheim gewesen 1 Gulden 20 Kreuzer\u201d. Dann folgt: \u201cWas ich auf der Schnepfenjagd verzehrt habe\u201d (im M\u00e4rz). Hier notierte der J\u00e4ger bescheidene Auslagen in H\u00f6he von 15 bis 30 Kreuzer pro Jagdtag. Die Gesamtsumme des \u201cSchusszettels\u201d betrug 15 Gulden 25 Kreuzer. Diesen Beitrag zahlte ihm der Rechnungsf\u00fchrer des Freiherrn am 19. Mai aus. Selbstverst\u00e4ndlich lebte der J\u00e4ger im Haushalt des Freiherrn und hatte somit Essen und Logis frei. Zum j\u00e4hrlichen Lohn erhielt er 10 Gulden. Hinzu kamen von Zeit zu Zeit neue Kleidung \u2013 bzw. Ausstattungs-St\u00fccke, so zum Beispiel 1764 ein Paar neue Schaftstiefel zu 7 Gulden.<\/p>\n<p>Was an Wildbret im Haushalt des Freiherrn nicht gebraucht wurde, wurde verkauft, so zum Beispiel zwei Hasen zu 1 Gulden 8 Kreuzer, 12,5 Pfund Hirsch, das Pfund zu 48 Kreuzer und ein Feldhuhn zu 24 Kreuzer.<\/p>\n<p>Der \u201cSchusszettel\u201d f\u00fcr das Jahr 1765 beginnt mit dem Eintrag: \u201cWas ich zu Speyer geschossen habe.\u201d Er f\u00e4ngt mit dem 4. November \u2013 am 3. November ist der Tag des hl. Hubertus, an diesem Tag beginnt die Gro\u00dfjagd \u2013 an: einen Hasen \u2013 10 Kreuzer(Schussgeld). Drei Tage war der J\u00e4ger im November\u00a0 in R\u00f6dersheim gewesen und gab f\u00fcr \u201cKostgeld\u201d 1 Gulden 30 Kreuzer aus. Am 28. schoss er in Speyer eine Ente und ein Wasserhuhn, f\u00fcr die er als Schussgeld 25 Kreuzer zu beanspruchen hatte. Am 3. Dezember schoss er einen Hasen und ein Feldhuhn (20 Kreuzer), am 6. einen Hasen und eine Schnepfe (20 Kreuzer), am 10. einen starken Frischling (1 Gulden 30 Kreuzer) usw. Im Januar schoss der J\u00e4ger zwei Feldh\u00fchner und Hasen. Au\u00dferdem hatte er zwei Tage in R\u00f6dersheim gejagt. Am 25. lieferte er \u201c2 Br\u00fcst, ein Bug und 1 Ziemer von einem starken St\u00fcck Wildbret\u201d. \u00c4hnlich lautet auch der Eintrag am 8. Februar: \u201c1 Schlegel, 2 B\u00fcg und 1 Brust von einem Rehbock geliefert.\u201d (30 Kreuzer). Die letzten Hasen schoss der J\u00e4ger am 16. Februar. Von da ab bis zum 24. M\u00e4rz ist im Schusszettel nur noch die Schnepfe vertreten. An Kostgeld berechnete er, \u201cwas ich in der Schnepfenzeit auf der Jagd verzehrt habe\u201d, f\u00fcr 14 Jagdtage im M\u00e4rz (vom 3. bis 24.) 2 Gulden 42 Kreuzer. Im ganzen betrug das Schussgeld f\u00fcr 1765\/66 18 Gulden 43 Kreuzer.<\/p>\n<p>Vor Ignaz Diether hatte der Freiherr einen J\u00e4ger Joseph Diether, wahrscheinlich einen Verwandten des Ignaz, in seinen Diensten. Dieser hatte bei seinem ehemaligen Dienstherrn ein Kapital von 200 Gulden stehen, von dem er j\u00e4hrlich 5 Prozent Zins, also 10 Gulden an \u201cinteresse\u201d bezog. Das war damals allgemein \u00fcblich. Der Dienstherr verwaltete das gesparte Geld seiner Dienstboten, auch wenn sie, wie im Fall des J\u00e4gers Joseph Diether, ihren Dienst schon quittiert hatten.<\/p>\n<p>Quelle: Beitr\u00e4ge zur Speyerer Stadtgeschichte Heft 1, Fritz Klotz, Stadtgeschichtliche Miszellen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 13. 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