Früher war eher Schluss für Speyerer Zecher
Nicht ganz 200 Hotels, Gasthäuser und Vereinslokale gibt es in Speyer, manche mit zeitlich unbegrenzter Schankerlaubis. Davon hätten Wirte früherer Zeiten nicht einmal zu träumen gewagt. Für sie und ihre Gäste war spätestens um zehn Uhr am Abend Schluss. Im Mittelalter forderte sie das Bimmeln des „Woiglöckels“ im Altpörtel dazu auf.
Eine von dem Reichstag 1577 in Frankfurt für das ganze Reich gültige ,,reformierte und gebesserte Policey Ordnung‘‘ überschreibt ihren achten Absatz „Von ubermessigem Trinken und Zutrinken“. Darin werden kommunale Obrigkeiten, Pfarrer und Prediger aufgefordert, gegen Trunksucht vorzugehen.
In Speyer schlug sich das unter anderem in Ausschankverboten nieder. Demnach durfte an Sonn- und Feiertagen während der Zeit des Gottesdienstes und auch spätestens zwei Stunden vor Mitternacht „an Bürger, Handwerksburschen und andere Einwohner“ kein Wein ausgeschenkt werden.
Wer sich nicht daran hielt, ob Wirt oder Zecher, wurde auf der Hauptwache angezeigt, gegebenenfalls mit mindestens fünf Gulden (was dem Jahreslohn einer Viehmagd entsprach) und/oder „mit weiterer obrigkeitlicher Ahndung bestraft werden“. Bis Mitternacht durften nur Durchreisende und Teilnehmer an Hochzeitsgesellschaften den Becher schwenken.
Später wurde die Schankerlaubnis offenbar zeitlich nicht so streng eingegrenzt. Bis Mitte des ersten Weltkriegs vor 100 Jahren eine Mitteilung des ersten Adjunkten Michael Stoertz (entsprach in etwa dem Amt der heutigen hauptamtlichen Beigeordneten Stefanie Seiler) zechfreudige Speyerer und ihre Wirte aufschreckte.
Denn mit der städtischen Mitteilung wurde die bezirksamtliche Verfügung aufgehoben, bis 11 Uhr am Abend ausschenken zu dürfen: „Behufs Ersparnis von Brennstoffen verbleibt es somit bei der durch Bundesratsverordnung auf zehn Uhr festgesetzten Polizeistunde“. (wk)