Vor 50 Jahren nach einjähriger Probe erste Parkuhren in Speyer

Polizei ursprünglich dagegen

Vor 50 Jahren wurde das Auto-Abstellen in Speyer teurer. Nach einer einjährigen Probephase mit sieben Parkuhren am Postplatz stellte die Stadt am 23. März 1965 die im Volksmund „Groschengräber“ genannten Automaten auch auf der damals noch viel befahrenen Maximilianstraße auf. Sehr zum Widerwillen der Polizei.

Die hat heute nichts mehr damit zu tun. Die Kontrolle der Parkzeit ist längst an das städtische Ordnungsamt übergegangen. „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ heißt das. Nach Auskunft der Stadt sind damit „zehn Personen  im Außendienst“ beschäftigt.  Sie sorgen dafür, dass überall im Bereich der 61 Parkschein-Automaten und 24 Parkuhren Gebühren zwischen einem und zwei Euro je 20 bis 60 Minuten gezahlt werden. Was der Stadt jährlich rund 1,9 Millionen einbringt, Buß- und Verwarnungsfelder nicht eingerechnet.

Ein Parkleitsystem weist den Weg zu 23 Parkplätzen und -häusern in der Speyerer Innenstadt. Dort gibt es 4741 Möglichkeiten zum Auto-Abstellen, mit 1050 die meisten freilich allerdings außerhalb des Stadtzentrums, auf den Gelände des Technikmuseums.

Im Laufe der Jahre wurden die meisten Parkuhren durch Parkschein-Automaten ersetzt. 61 davon gibt es auf den von der Stadt ausgewiesenen Stellplätzen, und immerhin auch noch 24 Parkuhren. Sie stehen laut städtischer Auskunft „an Orten, deren Parkraum-Bewirtschaftung mit einem Parkschein-Automaten wegen der wenigen Parkplätze unrentabel wäre“. Drei Parkuhren gibt es demnach in der Bahnhofstraße an der Volksbank, zwei in der Bahnhofstraße am Bahnhof, drei in der Ludwigstraße 1 – 3, vier in der Herdstraße, zwei in der Kleinen Pfaffengasse, drei in der Gilgenstraße und sieben in der Landauer Straße.

Fünf Jahre, nachdem Duisburg als erste deutsche Stadt 1954 die ersten „Parkographen“ aufgestellt hatte, reagierte auch Speyer auf die zunehmende Pkw-Flut in seiner Innenstadt. Der Bauausschuss befürwortete im Oktober 1959 die Aufstellung von Parkuhren. Der Stadtrat beschloss im Sommer 1961 bei sieben Gegenstimmen, die Installation von 94 Geräten in der Maximilanstraße, Wormser Landstraße, am Siebertplatz (heute Willy-Brandt-Platz) und am alten Marktplatz.

Parkuhr                                                                    Foto: Fred Runck

Das war gegen den Willen der  Polizeidirektion (heute Inspektion). Sie erklärte, es sei „nicht gerechtfertigt“, Parkuhren in der Maximilianstraße aufzustellen und an den übrigen Stellen sei es „nicht erforderlich“. Auch müsse der „negativen Resonanz in der Bevölkerung“ Rechnung getragen werden.

Dennoch ging es 1964 mit dem erwähnten „Probelauf“ auf dem Postplatz los – für fünf und zehn Pfennige Einwurf durfte 15 und 30 Minuten geparkt werde. Ein Jahr später wurden auf der Maximilianstraße zwischen Sämergasse und dem Haus Wittmer Einfach- und Doppeluhren mit folgender Preisstaffelung aufgestellt :30 Minuten zehn Pfennig, 45 Minuten 15 Pfennig, 60 Minuten 20 Pfennig.

1966 waren an die 80 Parkuhren in der Innenstadt installiert. Im Lauf der Zeit war deren Anzahl auf exakt 100 ebenso gestiegen wie die Parkgebühren. Von fünf und zehn Pfennige auf zehn und zwanzig, dann auf 50 Pfennig und eine Mark auf derzeit ein Euro, 1,50 Euro, zwei und 3,50 Euro für eine beschränkte und eine unbeschränkte Zeitspanne.

Die Preise gelten zum Teil auch für die vier Parkhäuser in der Heyendreichstraße, Großen Greifengasse (Kornmarkt), am Bahnhof und in der Mühlturmpassage. Das erste Speyerer Parkhaus hatte der Stadtrat  im Sommer 1977 genehmigt. Am 19. November 1981 wurde es in der Heydenreichstraße eröffnet.

Wer die Parkuhr erfunden hat, ist nicht ganz geklärt. Wahrscheinlich war es der US-Amerikaner Carlton Cole Magee, ein Verleger. Ihr Debüt gab das „Black Mary“ (Schwarze Maria) genannte Gerät  am 16. Juli 1935 in Oklahoma City. Die ersten Parkuhren  standen 1952 in Basel. Laut Wikipedia war 1954, als in Duisburg die erste Parkuhr in Deutschland aufgestellt wurde, rechtliche noch nicht geregelt, ob Autofahrer zum Bezahlen von Parkgebühren gezwungen werden können. Ab 1. Mai 1956 trat eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft, mit der Parkuhren gesetzlich legitimiert wurden.  – Wolfgang Kauer